Sehr geehrte (Fraktions-) Mitglieder der CDU Berlin,
sehr geehrter Herr Innensenator Henkel,
sehr geehrter Herr Juhnke,
Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. (Lev 19,18)
Der obenstehende Satz ist zweifellos einer der Grundgedanken des christlichen Wertegefüges. Nächstenliebe bedeutet selbstlose Hilfs- und Verantwortungsbereitschaft und ist neben der Christlichen in vielen weiteren Religionen verbreitet. In der Bergpredigt geht Jesus sogar noch weiter:
Wenn ihr […] nur die liebt, die euch lieben, welchen Lohn könnt ihr dafür erwarten? (Mt 5,46)
Worauf ich hinauswill: Die CDU ist eine Partei, bei der schon im Parteinamen christliche Werte betont werden. Sind nicht gerade Nächstenliebe und Barmherzigkeit zentrale Werte, denen die Partei und ihre Anhänger sich damit verschrieben hat? Diese Werte sind zweifelsohne richtig und erhaltenswert – ich möchte allerdings vehement rügen, wie sie in der praktischen Tagespolitik umgesetzt werden.
Grund dafür sind natürlich die Proteste der Asylbewerber auf dem Pariser Platz in Berlin und das damit verbundene Vorgehen der Polizei. In meinen Augen wurden eben diese urchristlichen Tugenden hier mit Füßen getreten. Jesus warnt die Christen explizit vor Ausgrenzung Fremder und ruft gar zur Feindesliebe auf. Eine Partei, die sich dem verbunden fühlt, kann ein solches Handeln meiner Meinung nach daher nicht dulden.
Weiterhin hat die Berliner Landesverfassung eine eindeutige Haltung zur Versammlungsfreiheit:
Jedermann hat das Recht, innerhalb der Gesetze seine Meinung frei und öffentlich zu äußern, solange er die durch die Verfassung gewährleistete Freiheit nicht bedroht oder verletzt. (Art. 14, Abs. 1)
Die Formulierung „Jedermann“ weist darauf hin, dass es sich um ein Grundrecht handelt, dass also nicht Ausländern verwehrt bleiben darf. Impliziert wird, dass über Art, Zeit und Dauer der Versammlung frei zu entscheiden. Dies ist auch in Einklang mit Art 8, Abs. 2 GG.
Am 12.04.2012 stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klar, dass auch dauerhaftes Campieren unter verfassungsrechtlichem Schutz steht, wenn Symbolcharakter hat (Az. 10 CS 12.767). Diesen Symbolcharakter sehe ich im vorliegenden Fall einwandfrei vorhanden. Die Flüchtlinge würden schließlich nicht nachts und bei Kälte, teilweise im Hungerstreik, ausharren, wenn sie nicht ein Zeichen setzen sollten. Die Presseerklärung der CDU-Fraktion vom 31.10.2012 halte ich daher für komplett realitätsfern. Eine genauere Beschreibung des Symbolgehalts beschrieb richtigerweise Wolfgang Nešković, MdB für die Linkspartei, am 30.10.
Ich fordere sie auf, insbesondere Herrn Innensenator Henkel, aber auch die CDU Berlin im Allgemeinen, sich tatsächlich an christlichen Werten zu orientieren, die Demonstranten menschenwürdig zu behandeln und die Bereitschaft zum Dialog zu zeigen. Außerdem sollte das Gesetz geachtet werden, dass diese Demonstration unter verfassungsrechtlichen Schutz stellt.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Antwort,
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